Mietvertrag Mama / Baby

Die Vertragsparteien Mama und Baby schließen
folgenden Mietvertrag:

§ 1 Mietsache
Die Vermieterin vermietet dem Mieter Baby vom
Juni 2009 zu Wohnzwecken die Wohnung 1.Stock, Mitte im
Hause Ullrich.
Die Wohnfläche beträgt anfangs 1 cm² und kann nach
Bedarf auf bis zu 400 cm² erweitert werden.
Die in Abs. 1 bezeichnete Wohnung besteht aus einem
Schlaf-, Spiel- und Esszimmer. Zum Mietgebrauch sind
folgende
Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
- Fernwärme (durchgehend 37°C)
- Wasserversorgung und
- Abwasserentsorgung
- Schwimmbadwartung (monatlich durch kompetentes
Fachpersonal)
- Gemeinschaftsküche, deren Nutzung Baby rund um die
Uhr
zur Verfügung steht. Vollpension ist inbegriffen.

§ 2
Miete
Die Miete ist frei. Baby verpflichtet sich, an
sportlichen Aktivitäten teilzunehmen, sowie einmal pro
Woche das Tanzbein zu schwingen. Es sind nächtliche
Ruhezeiten zu beachten.

§ 3 Kündigung
Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 7 Monate.
Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate,
Mietdauer
(plus/minus 2 Wochen), Stichtag ist der 15.12.2009.

Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur
bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters
Baby. Die Kündigung muss form- und fristgerecht
gestellt werden.
Dies ist nur durch den Mieter möglich. Baby hat seinen
Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer
kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz
anzukündigen.

Mama .................. Baby

 

 

 

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