Unnützes Wissen - Höschen von Beachvolleyballerinnen
Bei Beachvolleyballerinnen darf das Höschen an der Außenseite des Oberschenkels nicht breiter als fünf Zentimeter sein, ansonsten droht die Disqualifikation.
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Bei Beachvolleyballerinnen darf das Höschen an der Außenseite des Oberschenkels nicht breiter als fünf Zentimeter sein, ansonsten droht die Disqualifikation.
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