Unnützes Wissen - Kokain und die Steuern...

Kokain hat den Zolltarifcode 2939910000 und ist demnach zollrechtlich normale Ware, bei deren Einfuhr 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig wird. Beim Kokainschmuggel macht man sich also auch steuerrechtlich strafbar, da die Steuerpflicht auch bei gesetzteswidrigen Rechtsgeschäften anfällt.

 

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