Familienvater bekam 3 Wochen Haft für 4 Gramm Cannabis

Mehr als fünf Tage pro Gramm Cannabis saß ein in Baden-Württemberg lebender Familienvater in der Justizvollzugsanstalt ab. Nach einer Anzeige seiner Nachbarin soll es zu einer einjährigen Observierung des Anwesens gekommen sein. Die Polizisten fanden statt einer Hanfplantage auf dem Dachboden lediglich alte, den Verdacht erhärtende Fotos, eine Ehefrau, drei Kinder und vier Gramm Cannabis.

Im Vorfeld war es zwischen Circo P. und seiner Nachbarin wegen des in der Wohnung gehaltenen Hundes zum Streit gekommen. Nachdem ihm die Frau ohne Erfolg das Bauamt und das Veterinäramt geschickt hatte, zeigte sie ihn bei der örtlichen Polizei an. Sie verdächtigte ihn des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und dürfte den Ermittlern mitgeteilt haben, er betreibe im obersten Stock seines Hauses eine eigene Cannabis-Plantage. Statt der erhofften Plantage fand man im Dachgeschoss lediglich ein Kinderzimmer vor. Rund ein Jahr lang soll Circo wegen der Anzeige observiert worden sein, schätzt er. Dummerweise fanden sich bei der Durchsuchung, die mit Unterstützung von Spürhunden und sechs bis sieben Beamten durchgeführt wurde, Indizien für weitere Straftaten. Der 40-jährige Familienvater hatte sechs Jahre alte Fotos seiner eigenen Hanfpfanzen nicht weggeworfen, was den Verdacht erhärtete.

Anfangs wollte man ihn zu 90, in der nächsten Instanz zu 60 und am Ende zu 45 Tagessätzen verurteilen. Der Angeklagte weigerte sich aber, die Geldstrafe zu bezahlen, weil er sie für unrechtmäßig hält. Auch gab er vor Gericht zu, weiterhin ab und zu einen Joint rauchen zu wollen. Der Staatsanwalt reagierte mit der Aussage, der Angeklagte müsse jetzt verurteilt werden, damit er das nächste Mal entsprechend härter bestraft werden kann.

Circo P. weigerte sich standhaft, zu bezahlen. Lieber ging er in Haft, als dass er eine Strafe bezahlt, die er für unfair und unangemessen hält. „Nicht der Hanf macht die Familien kaputt, sondern der Staat so wie er gerade agiert. (…) Diese Hexenjagd muss aufhören,“ erklärte er. Bereits im Jahr 1994 erging vom Bundesverfassungsgericht der so genannte „Cannabis-Beschluss“. Demnach kann bei geringfügigen Verstößen je nach Ermessen der Strafverfolgungsbehörden von einem Strafverfahren komplett abgesehen werden. Diese Vorgabe wird aber sehr unterschiedlich umgesetzt, weil nicht festgelegt wurde, bis zu welchem Umfang von einer „geringen Menge“ gesprochen werden kann. Der nicht vorbestrafte Familienvater, der nach eigener Aussage nie mit dem Gesetz in Konflikt kam, durfte diesen Ermessensspielraum vom 8. bis zum 29. November 2011 in seiner ganzen Bandbreite "erleben".

Bislang ist übrigens unklar, wie viel die gesamte Aktion den Steuerzahler gekostet hat. Zuzüglich zu den Kosten der Durchsuchung, der einjährigen Observierung kommen noch die Aufwendungen des dreiwöchigen Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt.

QUELLE

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