Französisches Ministerium für Kultur und Kommunikation beim Filesharing erwischt

Die Webseite YouHaveDownloaded.com zeigt, dass im November 2011 mehr als 250 IP-Adressen direkt in den Élysée-Palast, den Sitz des französischen Ministeriums für Kultur und Kommunikation, führen. Im offiziellen Kommentar heisst es, die Methodik von Loi Hadopi für den Versand von Warnhinweisen sei unfehlbar. In der Behörde sei es aber unmöglich, illegale P2P-Downloads durchzuführen. Was stimmt nun?

Nicolas Perrier von Nikopik.com setzte die Analyse-Software von YouHaveDownloaded.com ein, um möglichen Urheberrechtsverletzungen der Behörde auf die Spur zu kommen. Im November des Vorjahres waren bei den Mitarbeitern des Palastes insbesondere Pornos, Kinofilme, kommerzielle Software, TV-Serien und Video-Spiele hoch im Kurs. Eine genauere Aufschlüsselung aller 261 getätigten Transfers findet sich hier, die Auflistung besitzt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bereits im Dezember 2011 waren Mitarbeiter von DHS und des Dachverbandes der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) ins Fadenkreuz der Presse gerückt, weil sie im Internet bei der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Dateien ihre Spuren hinterließen. Auch waren letztes Jahr Indizien dafür aufgetaucht, dass sogar jemand im Palast des französischen Präsidenten Nicholas Sarkozy Filesharing betrieben hat. Das Filesharing-Blog TorrentFreak berichtet nun auch auch über Urheberrechtsverletzungen des kanadischen Parlaments.

Die mitgeschnittenen Transfers des französischen Ministeriums für Kultur und Kommunikation sind jedenfalls peinlicher Natur. Offenbar besitzt dort jemand sehr viel Interesse an Filmwerken wie „Shameless Dolls 4“, „Teens Honey“, „Monica Anal Horse“ und anderen Streifen mit entsprechend geringfügiger Bekleidung der weiblichen Darsteller. Geshared wurden aber auch reguläre Kinofilme wie der neue Teil von „Fluch der Karibik“, „Twilight New Moon“, der "iTunes Rip" der kompletten Diskografie von Pink Floyd und Maroon 5, oder aber hochpreisige Software wie "Adobe Photoshop", "Nero Burning ROM", der "Internet Download Manager" und vieles mehr.

In der Konsequenz gibt es zwei Optionen: Entweder die erfassten Teilnehmer sind nicht die, die sie zu sein scheinen. Oder aber die Verfolgung der Urheberrechtsverletzer ist möglicherweise fehlerhaft. Dann wäre dies aber wahrscheinlich nicht nur bei YouHaveDownloaded, sondern auch bei den staatlichen Piratenjägern der Fall, die ihre Beweisaufnahme auch nur auf die protokollierte IP-Adresse stützen.

Gesetzesbrüche hinter den Mauern des Élysée-Palastes? Die Konfiguration der IT-Infrastruktur verhindere jegliche Transfers innerhalb von Peer-to-Peer-Netzwerken, hieß es dann als Antwort. Interne Audits hätten bestätigt, dass eine Nutzung der BitTorrent-Netzwerke nicht innerhalb der Gebäude möglich sei. Es wäre aber spannend zu wissen, ob diese Überprüfungen vor oder nach der Veröffentlichung der illegalen Transfers stattgefunden haben. Auch wollte man sich beim Ministerium nicht den Vorwurf gefallen lassen, dass die für Hadopi durchgeführten IP-Ermittlungen fehlerhaft sein könnten. Die Analyse von YouHaveDownloaded.com sei nicht mit der Methodik vergleichbar, auf dessen Basis die Warnhinweise an französische Urheberrechts-Verletzer verschickt werden. O.-Ton: „Als Ergebnis erscheinen alle diese Vorwürfe unbegründet.“ Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Unterschiedliche Methoden hin oder her: Während die behördliche Verfolgung von Datendieben ohne Zweifel fehlerfrei sein soll, wird dies im Fall von youhavedownloaded.com sofort in Zweifel gezogen.

QUELLE

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