Facebooks neue Nutzungsregeln - das musst du wissen

Facebook will seine Nutzungsregeln anpassen und gerät dadurch erneut ins Visier der Datenschützer. Sie stören sich an der Art und Weise der Einführung und halten die „Datenverwendungsrichtlinien“ nicht für rechtmäßig. Noch bis 17 Uhr am heutigen 22. März stehen Facebooks neue Nutzungsregeln zur Diskussion.

 

Facebooks neue Nutzungsregeln - das wird kritisiert

Seit dem 15. März 2012 stehen Facebooks neue Nutzungsregeln zur öffentlichen Diskussion. Öffentlich bedeutet in diesem Fall, dass Facebook nicht etwa alle Facebook-Nutzer darauf aufmerksam macht, sondern nur die diejenigen, die der Seite Facebook Site Governance folgen. Das sind weltweit zwar über zwei Millionen Nutzer, doch bei etwa 850 Millionen Mitglieder ist das nur ein sehr kleiner Teil. Aber nicht nur daran stören sich die Datenschützer.

In einer gemeinsamen Erklärung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) werden weitere Kritikpunkte an Facebooks neue Nutzungsregeln aufgelistet. Der ULD-Chef Thilo Weichert erklärt dazu:

Die Datenverwendungsrichtlinien sind weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar. Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen.

Die Datenschützer kritisieren zudem den Satz: „Deine weitere Nutzung von Facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen“ (Abschnitt 14.6). Für ein Inkrafttreten der Änderungen sei aber ein ausdrücklicher Hinweis und eine Einwilligung der Nutzer notwendig - die Weiterverwendung könne hier nicht einfach als Einverständnis gewertet werden, wenn die Nutzer gar nicht über die neuen Nutzungsregeln aufgeklärt worden sind.

Als nächsten Punkt stellen die Datenschützer die Formulierung: „Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen“ (Abschnitt 10.3) in Frage, weil sie gegen das Telemediengesetz verstößt (§ 6 Abs. 1).

Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, zeigt sich enttäuscht von den neuen Nutzungsregel von Facebook: „Facebook verpasst es wieder einmal, das Recht der Nutzerinnen und Nutzer, selbst über den Umfang der Verwendung ihrer Daten zu entscheiden, hinreichend zu beachten und technisch umzusetzen“. Außerdem weist er auf ein laufendes Verwaltungsverfahren hin, bei dem die Verarbeitung von biometrischen Daten ohne Einwilligung der Nutzer auf dem Prüfstand steht. Darüber hinaus hätten Untersuchungen des ULD und des HmbBfDI Anzeichen dafür geliefert, dass Facebook ein „umfassendes Nutzertracking von angemeldeten und nicht angemeldeten Nuterinnen und Nutzer“ durchführe. Das werde in den Nutzungsregeln aber nicht erwähnt.

Protest gegen Facebooks neue Nutzungsregeln:

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