tnehmer und Rentner wissen sollten
Kurz und bündig:
1) Hartz IV ist das Existenzminimum, dass der Staat bedürftigen Bürgern gewähren muss.
2) Hartz IV ist das Existenzminimum, das der Staat JENEN Bürgern, die ein Einkommen erzielen (Arbeitnehmer und Rentner), NICHT wegnehmen darf (= Grundfreibetrag).
Man muss sich mal zu Gemüte führen, was für eine PERFIDE Konstruktion sich hinter dem Schlagwort "Agenda 2010" bzw. "Hartz IV" verbirgt:
a) Der Grundfreibetrag entspricht ungefähr Hartz IV.
• • (Der Kinderfreibetrag = 64,44% des Eckregelsatzes.)
b) Die Erhöhung des Grundfreibetrags ist gekoppelt an die Erhöhung des sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs.
c) Die Erhöhung des Regelsatzes ist gekoppelt an die Erhöhung des Rentenwerts.
d) JEDER 1-Euro-Job wirkt sich NEGATIV bzgl. des Rentenwerts aus.
e) FAZIT:
Keine Erhöhung des Rentenwerts => Keine Rentenerhöhung => keine Erhöhung des Regelsatzes => keine Erhöhung des Grundfreibetrags.
f ) [wie besonders fies] Die Inflation schließlich bewirkt eine kontinuierliche Absenkung des (soziokulturellen) Existenzminimums.
e) Und nun der "Clou": die EVS bildet - schlicht und ergreifend - lediglich ab, dass "der" Bundesbürger den Gürtel enger schnallen musste ... um "irgendwie" - physisch (!) - zu ÜBERLEBEN.
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Zum Thema Hartz IV - "Hartz Four"
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